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Fangbuch

Der BFV hat verpflichtend für alle Fischer das Fangbuch eingeführt. Hier nochmal die wichtigsten Kriterien, die unbedingt einzuhalten sind:

  • Jeder entnommene Fisch größer als 20 cm ist unmittelbar nach dem Fang einzutragen.
  • Auf Verlangen ist es dem Aufseher vorzuzeigen. Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass Fische gefangen aber nicht eingetragen sind, hat dies den Einzug des Erlaubnisscheines zur Folge.
  • Das Fangbuch ist bis spätestens zur nächsten Jahreshauptversammlung abzugeben. Wir bitten dieses vorab direkt in den Briefkasten am FischKo, Lindhofstraße 45, 84307 Eggenfelden einzuwerfen oder zu schicken.
  • Ein neuer Jahreserlaubnisschein wird erst nach Abgabe ausgehändigt. Dies gilt auch, wenn ein oder mehrere Jahre pausiert wird.
  • Derzeit gibt es das Fangbuch „nur“ in Papierform.

Der Fangbericht ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Beurteilung unserer Gewässer und dem daraus abzuleitenden Bewirtschaftungskonzept.