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Ferner ermächtige ich den Bezirksfischereiverein Eggenfelden e.V. widerruflich, die von mir zu leistenden Zahlungen (Jahresbeitrag, Arbeitseinsatzgebühr*, Gebühr für Erlaubnisschein, Aufnahmegbühr) bei Falligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen.
Derzeitige Gebühren: Erwachsene: Jahresbeitrag € 35, Aufnahmegebühr € 75, Arbeitseinsatzgebühr s.u. - Jungfischer: Jahresbeitrag € 17,50 Aufnahmegebühr entfällt.
Ich willige ein, dass der oben genannte Verein als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion im Verein und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung von Daten an die Dachorganisation findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegte Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation. Eine Datenübermittlung an Dritte außerhalb der Dachorganisation findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes/ Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen: Ich willige ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen, Berichte, in Printmedien, Neuen Medien und auf der Internetseite des Vereines und seinen übergeordneten Verbänden unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahme an Dritte außer der Dachorganisation des Vereins ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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* die Arbeitseinsatzgebühr wird nur bei erwachsenen Inhabern von Jahreserlaubnisscheinen und nicht geleistetem Arbeitseinsatz in Höhe von € 80 fällig! Termine für Arbeitseinsätze gibt es auf der Homepage, in Rundmails und in den Monatsversammlungen.
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