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Hege- und Königsfischen am 25. September 2016

  1. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt ist jeder der im Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeines ist.
  2. Einschreiben
    Das Einschreiben findet von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr im Gasthaus Hamberger, Hofau 7, 84335 Mitterskirchen statt.            
  3. Jungfischer
    Jeder Jungfischer, der in die Jugendwertung miteinbezogen werden will, muss unter Aufsicht innerhalb der ausgemachten Zone am Stegerwasser fischen und auch als Jugendlicher eingeschrieben sein.
  1. Gewässer
    Bei den Erwachsenen wird nur das Vereinsgewässer Obere Rott befischt.
  2. Gebühren
    Die Startgebühr beträgt 10,00 € für Erwachsene und 5,00 € für Jungfischer. Für Jahreskartenbesitzer des BFV Eggenfelden entfällt die Startgebühr (beim Einschreiben muss die Jahreskarte vorgelegt werden).
  3. Dauer
    - Angeln von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    - Abwiegen von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr im Gasthaus Hamberger / Hofau 7, 84335 Mitterskirchen
    - Preisverleihung ca. 14.00 Uhr im Gasthaus Hamberger
  4. Bedingungen
    - Es darf mit zwei Ruten gefischt werden, davon mit einer Rute auf Raubfische.
    - Fischerkönig  wird der Teilnehmer mit dem schwersten Fisch.
    - Nur Vereinsmitglieder können Fischerkönig werden.
    - Bei den weiteren Plätzen werden die fünf größten Fische pro Angler gewertet.
    - Bei gleichem Gewicht entscheidet das Los.
    - Gewertet werden nur Fische ab einer Mindestlänge von 25 cm.
    - Für alle Fischarten gelten die gesetzlichen, bzw. vereinsinternen Schonzeiten und –maße sowie  
      Fangbeschränkungen, Nasen und Barben sind geschont.
    - Das Hältern der Fische muss nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
    - Entnommene Fische müssen waidgerecht getötet werden.
    - Es ist verboten, Fische mehrerer Angler zusammenzulegen.
    - Das Befahren der Ufergrundstücke ist nicht erlaubt.
    - Auf Sauberkeit am Gewässer ist strengstens zu achten.
    - Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die vorliegenden
      Bestimmungen haben den Ausschluss vom Königsfischen zur Folge.
  5. Haftung
    Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen
  6. Siegerehrung
    Für die erfolgreichen Fischer gibt es Präsente.
    Die Präsente müssen persönlich entgegengenommen werden.

Viel Erfolg und Petri Heil!

  Schonmaße und Fangbeschränkungen

 Nasen und Barben sind geschont!

Fischart Schonmaß
Aale 50 cm
Bachforellen 30 cm
Hecht 60 cm
Regenbogenforellen 30 cm
Rutte 35 cm
Schleien 30 cm
Schuppenkarpfen 40 cm
Spiegelkarpfen 40 cm
Zander 50 cm

 Fische ohne Schonmaß werden ab einer Länge von 25 cm gewertet.

 Es dürfen maximal entnommen werden:

 

  • 4 Karpfen
  • 2 Salmoniden
  • 3 Schleien
  • 2 Raubfische (Hecht und/oder Zander)
  • sonstige Fischarten unterliegen keiner Beschränkung