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Bedingungen zur Fischereiausübung für 2024

Fischart

Schonzeit

Schonmaß

Fangbeschränkungen

Bachforelle

01.10. - 15.04.

30

2 Forellen pro Tag

Regenbogenforelle

15.12. - 15.04.

30

Hasel

01.03. - 30.04.

-

 

Schleie

01.05. – 30.06.

30

3 pro Tag

Nase

01.03. - 30.04.

35

2 pro Tag

Barbe

15.04. - 15.06.

40

1 pro Tag

Karpfen

-

40

2 pro Tag

Hecht

15.02.- 31.05.

60

2 Raubfische (Hecht/Zander)

Zander

15.02.- 31.05.

50

pro Tag/10 Raubfische pro Saison

Waller

-

-

Entnahmepflicht!

Rutte

-

40

3 pro Tag

                                           

Ganzjährig geschont:

Bachneunauge, Donau-Neunauge, Bitterling, Donaukaulbarsch, Donau-Steinbeißer, Donaustromgründling, Frauennerfling, Karausche, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Sichling, Steinbeißer, Steingressling, Sterlet, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zobel, Zope, Steinkrebs, Edelkrebs, Abgeplattete Teichmuschel, Flussperlmuschel, Gemeine Teichmuschel, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Bachmuschel, Malermuschel

In den Gewässern des Bezirksfischereivereins Eggenfelden dürfen zur Erreichung des Hegeziels folgende Fischarten wieder zurückgesetzt werden:

Barbe, Nase, Hasel und Rutte.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der aktuellen AVBayFiG.

Vereinsinterne Bestimmungen:

  1. Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle. An Handangeln mit Raubfischködern ist ein Köder mit mehreren Anbissstellen erlaubt.
  2. Das Mitführen von Fangbuch, Maßband, Hakenlöser, Betäuber, Messer und Kescher ist Pflicht.
  3. Das Fangbuch ist ordnungsgemäß zu führen. Jeder entnommene Fisch größer als 20 cm ist unmittelbar nach dem Fang einzutragen. Es ist bis spätestens zur nächsten Jahreshauptversammlung abzugeben. Wir bitten dieses vorab direkt in den Briefkasten am FischKo, Lindhofstraße 45, 84307 Eggenfelden einzuwerfen oder zu schicken.
  4. Angeln vom Boot, Belly-Boat, Eisfischen und Fischen mit der Köderfischsenke sind untersagt.
  5. Die tägliche Anfütterungsmenge ist auf 1 kg oder 2 Liter Trockenfutter beschränkt.
  6. Vom 15.Februar bis 15. April ist wegen des Forellenbesatzes die Ausübung der Fischerei im Rottflutkanal (Wehr Massing bis Binaeinlauf), der Bina, sowie einem Teilstück der Gera (oberes Teilstück von der Fuchsmühle bis zur „Gymnasiumbrücke“) untersagt.
  7. Vom 15. Februar bis 31. Mai ist das Angeln mit Fischen, Fischteilen, Spinnködern usw. verboten. Das Angeln mit Dropshot fällt ebenfalls darunter. An der Bina (Teilstück der Oberen Rott) und der Gera (oberes Teilstück von der Fuchsmühle bis zur „Gymnasiumbrücke“) ist das Fischen mit Kunstködern, egal welcher Art, bis 5 cm Gesamtlänge (Kopf bis Schwanzende) ganzjährig ohne Raubfischvorfach erlaubt.
  8. Bei Verwendung von Raubfischködern sind Stahl-, Titan- oder Wolframvorfächer zulässig. Hardmono- oder Fluorocarbonvorfächer sind ab einer Stärke von 0,70mm
  9. Während der Hegefischen sind die Vereinsgewässer bis 12:00 Uhr für Tages- und Jahreserlaubnisscheinbesitzer gesperrt.
  10. Angelplätze sind stets sauber zu halten. Ausnehmen und Schuppen der gefangenen Fische am Gewässer ist verboten.
  11. Lagerfeuer auf ungeschützten Bodenflächen sind verboten.
  12. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf befestigten Wegen oder Plätzen abgestellt werden.
  13. Der Verkauf gefangener Fische ist untersagt.
  14. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt Angeltaschen, Einhängenetze, usw. zu untersuchen. Bei Verstößen können Sie den Erlaubnisschein einziehen und das Fischereigerät sicherstellen.
  15. Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hat die Einziehung des Erlaubnisscheins zur Folge. Die Rückerstattung der Gebühren entfällt. Eine Neuerteilung eines Jahreserlaubnisscheins kann versagt werden.