Bedingungen zur Fischereiausübung
Fischart | Schonzeit | Schonmaß | Fangbeschränkungen |
Bachforelle | 01.10. - 15.04. | 30 | 2 pro Tag |
Regenbogenforelle | 15.12. - 15.04. | 30 | 2 pro Tag |
Bachsaibling | 01.10. - 28.02. | 20 | |
Äsche | 01.01. - 30.04. | 35 | |
Schleie | - | 30 | 3 pro Tag |
Nase | 01.03. - 30.04. | 35 | 3 pro Tag |
Barbe | 01.05. - 15.06. | 40 | 1 pro Tag |
Karpfen | - | 40 | 4 pro Tag |
Aal | - | 50 | An Gera und Stegerwasser kein Schonmaß |
Hecht | 15.02.- 31.05. | 60 | 2 Raubfische |
Zander | 15.02.- 31.05. | 50 | pro Tag |
Rutte | - | 40 | 3 pro Tag |
Ganzjährig geschont:
Flussneunauge, Bachneunauge, Donau-Neunaugen, Meerneunauge, Stör, Sterlet, Maifisch,Atlantischer Lachs, Meerforelle, Kilch, Nordseeschnäpel, Perlfisch, Strömer, Weißflossiger Gründling, Kessler-Gründling, Steingreßling, Schneider, Zope, Sichling, Bitterling, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Donaukaulbarsch, Schrätzer, Streber, Zingel, 9stachl. Stichling, Flussperlmuschel, Große Teichmuschel, Gemeine Teichmuschel, Abgeplattete Teichmuschel, Malermuschel, Große Flussmuschel, Kleine Flussmuschel, Edelkrebs, Steinkrebs
Tageskarte Sonderbedingungen
- Für Tageskarteninhaber ist das Angeln auf Hechte und Zander verboten.Die Verwendung von Raubfischködern ist daher untersagt: Spinner, Blinker, Köderfisch, Fischfetzen, etc.
- Untere Grenze Obere Rott ist für Tageskarteninhaber das Wehr Frauenhofen
Vereinsinterne Bestimmungen:
- Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle. An Handangeln mit Raubfischködern ist ein Köder mit mehreren Anbissstellen erlaubt.
- Das Mitführen von Maßband, Hakenlöser, Betäuber, Messer und Kescher ist Pflicht.
- Ein Fangbuch ist ordungsgemäß zu führen. Es muss spätestens zur nächsten Jahreshauptversammlung abgegeben werden. Wir bitten dieses vorab direkt in den Briefkasten am FischKo, Lindhofstr 45, 84307 Eggenfelden einzuwerfen oder zu schicken.
- TAGESKARTEN: Das Fangergebnis ist über die Homepage fischereiverein-eggenfelden.de abzusenden, oder die rückseitige Fangmeldung bei der Ausgabestelle abzugeben.
- Angeln vom Boot, Belly-Boat, Eisfischen und Fischen mit der Köderfischsenke sind untersagt.
- Die tägliche Anfütterungsmenge ist auf 1 kg oder 2 Liter Trockenfutter beschränkt.
- Vom 15. Februar bis 31. Mai ist das Angeln mit Fischen, Fischteilen, Spinnködern usw. verboten. Das Angeln mit Dropshot fällt ebenfalls darunter. An der Bina (Teilstück der Oberen Rott) und der Gera (oberes Teilstück von der Fuchsmühle bis zur „Gymnasiumbrücke“) ist das Fischen mit Kunstködern, egal welcher Art, bis 5 cm Gesamtlänge (Kopf bis Schwanzende) ganzjährig ohne Raubfischvorfach erlaubt.
- Bei Verwendung von Raubfischködern sind Stahl-, Titan- oder Wolframvorfächer, sowie Hardmono- oder Fluorocarbonvorfächer ab einer Stärke von 0,70mm zu verwenden.
- Während der Hegefischen sind die Vereinsgewässer bis 12:00 Uhr für Tages- und Jahreserlaubnisscheinbesitzer gesperrt.
- In Gewässerabschnitten in denen fangfähige Forellen gesetzt werden, gilt vom 15.2 bis 15.4. ein Angelverbot.
- Angelplätze sind stets sauber zu halten.
Das Ausnehmen und Schuppen der gefangenen Fische am Gewässer ist verboten. - Lagerfeuer auf ungeschützten Bodenflächen sind verboten.
- Kraftfahrzeuge dürfen nur auf befestigten Wegen oder Plätzen abgestellt werden.
- Der Verkauf gefangener Fische ist untersagt.
- Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt Angeltaschen, Einhängenetze, usw. zu untersuchen.
Bei Verstößen können Sie den Erlaubnisschein einziehen und das Fischereigerät sicherstellen. - Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hat die Einziehung des Erlaubnisscheins zur Folge. Die Rückerstattung der Gebühren entfällt. Eine Neuerteilung eines Jahreserlaubnisscheins kann versagt werden
- Sonderregelung Hartmann Salmoniden sind sofort nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
Sonderregelung Hartmannwasser
- Beim Fischen mit Köderfisch ist ein Stahlvorfach Pflicht
- Hechte sind dem Gewässer zu entnehmen (Entnahmepflicht).
- Der Krebsfang mit handelsüblichen Krebstellern bis 40 cm Durchmesser ist erlaubt.
- Aal und Hecht haben keine Schonzeit und kein Schonmaß